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   VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800   

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https://dejure.org/2015,39411
VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 (https://dejure.org/2015,39411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 (https://dejure.org/2015,39411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2015 - 10 ZB 14.1800 (https://dejure.org/2015,39411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung eines serbischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polytoxikomanie; Ermessensausübung; Verhältnismäßigkeit; Achtung des Privatlebens; Vorsorgliche Ermessensausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    Art. 8 Abs. 1 EMRK würde im Übrigen auch eine ausschließlich generalpräventiv begründete Ausweisung eines "verwurzelten" Ausländers nicht ausschließen (BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7/11 - BVerwGE 142, 29 = juris Rn. 20 f., m.w. Hinweisen auf die Rechtsprechung des EGMR zur Zulässigkeit generalpräventiv begründeter Ausweisungen).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    Ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit bestünden nur dann" wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG" B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    Die genannten Umstände machen den durch die Ausweisung bewirkten Eingriff in das Recht auf Privatleben nach Art. 8 Abs. 1 EMRK vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. z. B. EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - NVwZ 2007, 1279) nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff.
  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
  • OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11

    Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    Die beiden vom Beklagten und vom Verwaltungsgericht zu dieser Frage zitierten Entscheidungen (OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - 2 B 208/11 - juris; VG Darmstadt" B.v. 21.12.2005 - 8 G 2120/05 - juris) befassen sich im Übrigen nicht mit dem Verhältnis von Regel- zu Ermessensausweisung" sondern damit" ob ein Ausländer allein wegen seiner Verwurzelung einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK) haben kann.
  • VG Darmstadt, 21.12.2005 - 8 G 2120/05

    Aufenthaltserlaubnis, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, inlandsbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800
    Die beiden vom Beklagten und vom Verwaltungsgericht zu dieser Frage zitierten Entscheidungen (OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - 2 B 208/11 - juris; VG Darmstadt" B.v. 21.12.2005 - 8 G 2120/05 - juris) befassen sich im Übrigen nicht mit dem Verhältnis von Regel- zu Ermessensausweisung" sondern damit" ob ein Ausländer allein wegen seiner Verwurzelung einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK) haben kann.
  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B. v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - ; B. v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B. v. 14.11.2012 -10 ZB 12.1172 - jeweils juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine (letzte) Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht hat.
  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 5 S 20.001515

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit einem assoziationsrechtliches

    Angesichts der erheblichen Rückfallquoten während einer andauernden Drogentherapie und auch noch in der ersten Zeit nach dem erfolgreichen Abschluss einer Drogentherapie kann allein aus der begonnenen Therapie noch nicht auf ein künftiges straffreies Leben geschlossen werden (BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 7; B. v. 13.5.2015 - 10 C 14.2795 - juris Rn. 4; B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6).

    Auch wenn die Therapie mittlerweile fortgeschritten ist, so führt dies nicht zu einer geänderten Gefahrprognose: Von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr kann nämlich erst dann ausgegangen werden, wenn die Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Nr. 7; BayVGH, B.v. 25.9.2019 - 19 ZB 18.2047).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 ZB 17.993

    Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Drogendelikten

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH" B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris; B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und (darüberhinaus) die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat.
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